Logo

Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde und besteht aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern. Die Kirchgemeindeversammlung wird zweimal jährlich durchgeführt. Sie fällt Beschlüsse und wählt die Organe und sie dient zur Information und zum Austausch mit den Mitgliedern. Deshalb kann sie auch für die Jahres- und Halbjahresberichterstattung genutzt werden.