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Beisetzung und / oder Abschiedsgottesdienst

Die Beisetzung und / oder der Abschiedsgottesdienst erfüllen einen doppelten Sinn: Einerseits wird der oder dem Verstorbenen in einer Feier gedacht und er / sie wird würdevoll von dieser Welt verabschiedet, andererseits erhalten die Trauernden Zuspruch und Trost in den schweren Stunden des Abschieds. In beiden Aspekten spielt die Gemeinschaft eine zentrale Rolle: Zum einen ermöglicht eine (öffentliche) Feier der Familie, Verwandten, Bekannten, FreundInnen, NachbarInnen und schliesslich auch der Müheler Dorfgemeinschaft vom / von der Verstorbenen Abschied zu nehmen und sich zu verabschieden. Zum anderen ist die Gemeinschaft durch die erlebte Anteilnahme und das in ihr Eingebettet-Sein selbst Quelle des Trostes, der Ermutigung und der Hoffnung.

Die Feier besteht üblicherweise aus zwei Teilen: Der Beisetzung des / der Verstorbenen auf dem Friedhof und dem anschliessenden Abschiedsgottesdienst in der Kirche. Die Form der Feier wird jeweils an die Wünsche und Bedürfnisse der / des Verstorbenen und deren / dessen Angehörige angepasst.

Im unten stehenden Reglement finden Sie alle Informationen über eine Beisetzung oder Abschiedsgottesdienst.